zu Amtsarzt-Überprüfung:

 

Einstündiger mündlicher Teil der Überprüfung („Amts-Arzt-Prüfung“) zur:

Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz

(„jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur: Feststellung o.

Linderung von: Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen“)

durch den Gutachterausschuss der Bezirksregierung Hannover;

bestanden im Oktober 2001.