zu Ernennung zur Heilpraktikerin:

 

Erteilung der Erlaubnis zur „berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde nach §§1

und 2 Abs. I des Heilpraktikergesetzes“

durch die Landeshauptstadt Hannover - der Oberbürgermeister,

am 01.November.2001

 

Titel und Zulassung als: HEILPRAKTIKERIN

 

Aufsichtsbehörde: Gesundheitsamt Hannover