zu Schriftl. Prüfung:

 

Schriftlicher Teil der Überprüfung zur:

Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz

(„jede berufs-o. gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur: Feststellung

Linderung von: Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen“)

durch die Bezirksregierung Hannover;

bestanden im September 2001